- Der Mietvertrag beinhaltet grundsätzlich einen Fahrer.
- Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der Mietzeit verantwortlich, der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten. Er hat jederzeit das Recht, bei gefährdendem Verhalten der Mitfahrer in Bezug auf die Verkehrssicherheit oder einer Beschädigung des Fahrzeuges, die Fahrt sofort abzubrechen. Nach Abbruch sind jegliche Regresse ausgeschlossen.
- Das Rauchen ist im Fahrzeug grundsätzlich untersagt. Für diesbezügliche Schäden haftet der Mieter.
- Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Mieter (wegen der Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, wobei sich der Preis pro Stunde um 20% verändern kann. Sollte dies nicht gelingen, erhält der Mieter die geleistete Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
- Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise sind Stundenpreise. Die An- und Abfahrt zählt ab Standort des Fahrzeuges und kommt zur Mietdauer dazu. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Stunden (incl. An- und Abfahrt). Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Beim Reservieren ist keine Anzahlung nötig. Eine Reservierung ist verbindlich, auch wenn sie mündlich (Telefon) vereinbart wurde. Eine Anzahlung von 50,- € wird spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt fällig. Der Betrag des zu erwartenden Mietpreises ist spätestens bei Antritt der Nutzung in bar beim Fahrer zu bezahlen.
- Sollte der Mieter vor Erfüllung des Vertrages zurücktreten, erheben wir eine Pauschale von 50,- €. Wegen der historischen Seltenheit der Fahrzeuge obliegt dem Mieter / Fahrer einer besonderen Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit zu umfahren. Bei sehr alten Oldtimern sind keine Autobahnfahrten möglich. Keinesfalls darf gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstoßen werden.
- Das Fahrzeug ist im gesetzlichen Rahmen haftpflichtversichert. Eventuelle Schäden des Mieters über diesen Rahmen hinaus, können beim Vermieter / Fahrer nicht geltend gemacht werden.
- Für entstandene Schäden am Fahrzeug durch den Mieter oder dessen Mitfahrer ist dieser haftbar.
- Bei besonderen Verschmutzungen des Innenraums durch den Mieter oder dessen Mitfahrer wird dem Mieter die Kosten der Reinigung berechnet.
- Gerichtstand und Erfüllungsort ist Wismar.